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Aktuelle
Informationen zum Bereich Arzt und Beruf
Hier finden Sie eine
Übersicht für vielfältige Artikel zum Thema
"Arzt und Beruf", die Ihnen im
Praxisalltag weiterhelfen:
-
Als Arzt in der dritten Welt (Artikel
unter www.sanofi-aventis.de)
Wer den Beruf des Arztes ergreift, tut
dies neben der Faszination für das Fachliche
wohl hauptsächlich aus der Motivation
heraus,anderen Menschen zu helfen. Und
wo kann man das besser als in medizinisch
unterversorgten Regionen der Dritten Welt?
-
Gemeinschaftspraxis - Praxisgemeinschaft
(Artikel unter www.sanofi-aventis.de)
Der Zusammenschluß von niedergelassenen
Ärzten zur gemeinsamen Berufsausübung
ist angesichts des aktuellen Strukturwandels
vielfach wirtschaftlich geboten, um Nebenkosten
zu minimieren und vorhande Betriebseinrichtungen
besser auszulasten.
-
Gendermedizin: Frauen werden anders
krank (Artikel unter www.sanofi-aventis.de)
Ein
Umdenken war lange überfällig: Frauen werden
vielfach anders krank als Männer. Gendermedizin
betrachtet nicht nur die medizinische Forschung,
sondern auch Diagnose und Therapie unter
geschlechtsspezifischen Aspekten. Die aktuellen
Erkenntnisse dieser jungen Wissenschaft
haben bereits große Bedeutung für den klinischen
Alltag erlangt.
Gesetz
zur Änderung des Vertragsarztrechts und
anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
– VändG)
Mindestens
20.000 Menschen werden in Deutschland jährlich
durch Verbrennungen und Verbrühungen, Stromschläge
oder die Einwirkung von Chemikalien verletzt.
Es
ist Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft,
Verbrechen und vor allem auch Gewalttaten
gegen Personen zu verhindern. Dass dies
nicht immer sichergestellt werden kann,
liegt in der Natur der Sache. Leitgedanke
des Gesetzes über die Entschädigung für
Opfer von Gewalttaten ist daher, in diesen
Fällen für die Opfer zumindest eine angemessene
soziale Absicherung zu gewährleisten. Opfer
von Gewalttaten genießen dem Umfang nach
den selben Schutz wie Kriegsversehrte und
Soldaten. Zu den Ansprüchen zählen eine
Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation sowie Rentenzahlungen. MEDICUS-Autor
Carl Hoffmeister gibt einen Überblick über
die wesentlichen Grundzüge des Opferentschädigungsgesetzes
(OEG) und nennt wichtige Anlaufstellen für
Betroffene und deren Ärzte.
Europa
wächst zusammen. Dies gilt auch für den
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar
2004 die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes in nationales Recht umgesetzt.
Der
Einsatz von Arzneimitteln in anderen als
den zugelassenen Indikationen wird als "Off-Label-Use"
umschrieben. Aber auch Abweichungen in der
Dosierung oder der Applikationsweise fallen
hierunter.
Begriffe
wie Entmündigung und Vormundschaft für Erwachsene
gehören längst der Vergangenheit an. Das
moderne Betreuungsrecht stellt die Belange
des volljährigen Betreuten in den Vordergrund;
seine Eigenständigkeit soll soweit als möglich
erhalten bleiben. Seinen Wünschen und Vorstellungen
ist Rechnung zu tragen. Das Betreuungsrecht
ist zwischenzeitlich zweimal den geänderten
gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst
worden. Entsprechend den Vorstellungen des
Gesetzgebers soll nunmehr verstärkt von
Vorsorgevollmachten Gebrauch gemacht werden,
um nach Möglichkeit eine Betreuerbestellung
zu vermeiden. Medicus zeigt die Grundzüge
der ab 01. Juli 2005 geltenden Rechtslage
– unter Berücksichtigung wichtige
gerichtlicher Entscheidungen.
Spektakuläre
Schicksale wie das von Terri Schiavo einerseits
und zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
aus den Jahren 2003 und 2005 andererseits
haben die Diskussion in der Bundesrepublik
Deutschland um das Thema Sterbehilfe wieder
verstärkt aufleben lassen. In Berücksichtigung
der historischen Vergangenheit und angesichts
des ungemein schwierigen und komplexen Themas
Sterbehilfe wird die Diskussion wenn auch
kontrovers, aber doch sachlich und zurückhaltend
geführt. Medicus informiert über den aktuellen
Meinungsstand und über mögliche Gesetzesänderungen,
die sämtliche eines zum Ziel haben: Ein
selbstbestimmtes Sterben des Menschen in
Würde.
Mit
Einführung des sogenannten Arbeitslosengeld
II zum 01. Januar 2005 ist die letzte Stufe
der „Hartz-Reformen“ in Kraft
getreten. Nachdem das Bestehen eines gesetzlichen
Krankenversicherungsschutzes im Regelfall
an den Bezug eines laufenden Arbeitslosengeldes
beziehungsweise laufender Grundsicherungsleistungen
gekoppelt ist, mehren sich die Fälle, in
denen Patienten nicht mehr entsprechend
gesetzlich (oder privat) krankenversichert
sind.
Abgrenzung
von Krankenhausbehandlung und stationärer
Rehabilitation beziehungsweise von vollstationärer,
teilstationärer und ambulanter Behandlung.
„Jedes
zweite Tötungsdelikt ist unentdeckt“.
„Denn Tote sind tot. Sie interessieren
nicht.“ So lauteten Schlagzeilen im
August 2004, nachdem nach einer Serie von
Todesfällen im Allgäu offenkundig geworden
ist, dass ein Krankenpfleger schwerstkranke
Patienten mit Beruhigungs- und Narkosemitteln
zu Tode gespritzt hat (1).
Viele
Patienten haben Angst davor, bei Eintritt
einer schweren Erkrankung mit infauster
Prognose lange leiden zu müssen.
Durch
das Gesundheitsreformgesetz 2000 ist § 37
a SGB V neu in das Sozialgesetzbuch –
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
eingefügt worden.
Die
Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige,
von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere
Verwaltungsgerichte ausgeübt.

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